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§ 5 Lehrer-Personalvertreter-Geschäftsordnung 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.9.2024

§ 5

Beschlussfähigkeit

Der Zentralausschuss ist unbeschadet des § 3 Abs. 3 beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

24.09.2024

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