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§ 2 Lebensmittelrecht, Übertragung von Aufgaben der amtlichen Kontrolle auf die Stadt Innsbruck

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.4.2008

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung, mit welcher der Stadtgemeinde Innsbruck Überwachungsaufgaben nach dem Lebensmittelgesetz 1975 übertragen werden, LGBl. Nr. 56/1975, außer Kraft.

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