4. Unterabschnitt
Versorgungsbezug der Hinterbliebenen
§ 30
Versorgungsbezug des überlebenden Ehegatten
Der Witwen- und Witwerversorgungsgenuss und die übrigen dem überlebenden Ehegatten nach diesem Abschnitt gebührenden monatlich wiederkehrenden Geldleistungen (Kinderzurechnungsbetrag, Ergänzungszulage, Kaufkraftausgleichszulage, Folgekostenzuschuss, Nebengebührenzulage) mit Ausnahme der Kinderzulage bilden zusammen den Witwen- und Witwerversorgungsbezug.
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