§ 23
Aufbringung der Mittel
Die für den Haushalt des Tourismusverbandes erforderlichen Mittel werden aufgebracht durch:
- a) Beiträge der Mitglieder nach den §§ 30 ff.,
- b) Zuweisungen des Landes Tirol aus der Aufenthaltsabgabe nach § 8 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003,
- c) Erträge aus einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit oder aus einer Beteiligung an einem erwerbswirtschaftlichen Unternehmen und aus Veranstaltungen des Tourismusverbandes,
- d) Erträge aus Vermietungen, Verpachtungen, Vermögensveräußerungen und sonstige Erträge,
- e) die Aufnahme von Krediten,
- f) freiwillige Zuwendungen.
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