2. Einzelteilung
§ 50
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bei einer Einzelteilung sind die im § 44 angeordneten Feststellungen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
2. Einzelteilung
§ 50
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bei einer Einzelteilung sind die im § 44 angeordneten Feststellungen.
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