§ 15
Wirkungsbereiche
Die Wirkungsbereiche der Gemeinde sind ein eigener und ein vom Bund oder vom Land Tirol übertragener.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 15
Wirkungsbereiche
Die Wirkungsbereiche der Gemeinde sind ein eigener und ein vom Bund oder vom Land Tirol übertragener.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)