§ 2
Besondere Ziele der Förderung
Im Sinne des § 1 sind Ziele der Förderung besonders:
- a) die Verbesserung der Einkommensverhältnisse der Berufsangehörigen der Land- und Forstwirtschaft;
- b) die Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsverhältnisse in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Sicherung ihrer Absatzverhältnisse;
- c) die Sicherung und die Erleichterung der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke, vor allem in Berggebieten.
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