§ 13
Vorgehen bei festgestellten Mängeln
Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzugehen.
11.07.2024
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Vorgehen bei festgestellten Mängeln
Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzugehen.
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