§ 38
GraphDI-KeyUser-Zulage
Der/Dem Bediensteten des Entlohnungsschemas SIII/N, die/der nicht besser als in SIII/N4 eingestuft ist, gebührt für die Dauer der tatsächlichen Verwendung in einer Dienststelle der KAGes für die Dauer der Verwendung als GraphDi-KeyUser eine GraphDi-KeyUser-Zulage. Diese Zulage setzt sich aus einem Betrag im Ausmaß von 66,79 Euro und einem variablen Zulagenteil zusammen. Der variable Zulagenteil ist abhängig
- 1. vom Verantwortungsbereich (Anzahl der dienstplanmäßig erfassten Bediensteten) und beträgt
a) ab 101 Bedienstete | 13,35 Euro |
b) ab 201 Bedienstete | 26,74 Euro |
c) ab 501 Bedienstete | 33,41 Euro |
- und
- 2. der Größe des jeweiligen Landeskrankenhauses bzw. Landespflegezentrums
a) ab 301 Bedienstete | 6,69 Euro |
b) ab 801 Bedienstete | 20,05 Euro |
c) ab 2000 Bedienstete | 33,41 Euro |
- Bei einer Änderung des Verantwortungsbereiches oder der Größe des LKH bzw. des Landespflegezentrums ist die Zulage neu zu bemessen.
15.11.2023
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