§ 42
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz ist in der Stammfassung LGBl. Nr. 160/1962 am 9. Oktober 1962 in Kraft getreten.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind alle bisherigen Dienstordnungen und sonstige Vorschriften, die das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten der im § 1 Abs. 1 genannten Gemeinden betreffen, außer Kraft getreten.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2002
18.02.2021
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