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§ 1 Geflügelhygienegebührenverordnung 2020

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2020

§ 1

Höhe der Gebühren

Die Höhe der Gebühren für amtliche Kontrollen und für amtliche Probenahmen nach den Bestimmungen der Geflügelhygieneverordnung 2007 beträgt:

  1. 1. für den Personalaufwand je angefangener Viertelstunde: € 18,00;
  2. 2. für den sonstigen Verwaltungsaufwand (Sachaufwand, Reisekosten usw.) je durchgeführter Kontrolle oder Probenahme: € 25,00.

01.07.2020

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