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§ 8 StLSanRG 2018

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.3.2019

§ 8

Geschäftsordnung

Die Landesregierung hat durch Verordnung eine Geschäftsordnung des Landessanitätsrates zu erlassen, in der insbesondere die Einberufung und Abwicklung der Sitzungen zu regeln sind. Vor Erlassung der Verordnung ist der Landessanitätsrat anzuhören.

20.03.2019

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