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§ 10 StLakoG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2019

§ 10

Bereitstellung der Sachmittel

Die Bereitstellung der für die Tätigkeit der Lawinenkommissionen erforderlichen Sachmittel, insbesondere der persönlichen Schutzausrüstung und der technischen Einrichtungen, obliegt der Gemeinde.

31.01.2019

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