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§ 1a LEVO-StBHG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.3.2020

§ 1a

Temporäre Leistungsabweichungen aufgrund SARS-CoV-2

Für die Dauer von begründeten Ausnahmefällen aufgrund SARS-CoV-2 kann von den in der Anlage 1 geregelten sachlichen, fachlichen und personellen Erfordernissen für die Erbringung der Leistungen im erforderlichen Ausmaß sowie den in der Anlage 3 geregelten Ab- und Verrechnungsbestimmungen abgewichen werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 24/2020

20.03.2020

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