1. Abschnitt
Leistungen und Leistungsentgelte
§ 1
Regelungsgegenstand
Dieser Abschnitt regelt
- 1. in Anlage 1 die sachlichen, fachlichen und personellen Erfordernisse der für die Erbringung der Hilfe erforderlichen Leistungen und die Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Controllings (Leistungskatalog),
- 2 in Anlage 2 die Leistungsentgelte (Entgeltkatalog),
- 3. in Anlage 3 die Ab- und Verrechnungsbestimmungen,
- 4. in Anlage 4 den Grad der Beeinträchtigung (inkl. Einstufungsformular) und den Pflege- und Betreuungszuschlag.
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