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§ 1 LEVO-StBHG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2015

1. Abschnitt

Leistungen und Leistungsentgelte

§ 1

Regelungsgegenstand

Dieser Abschnitt regelt

  1. 1. in Anlage 1 die sachlichen, fachlichen und personellen Erfordernisse der für die Erbringung der Hilfe erforderlichen Leistungen und die Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Controllings (Leistungskatalog),
  2. 2 in Anlage 2 die Leistungsentgelte (Entgeltkatalog),
  3. 3. in Anlage 3 die Ab- und Verrechnungsbestimmungen,
  4. 4. in Anlage 4 den Grad der Beeinträchtigung (inkl. Einstufungsformular) und den Pflege- und Betreuungszuschlag.

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