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§ 51 StKJHG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.12.2013

§ 51

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 31. Dezember 2013 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

11.02.2014

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