§ 21
Hilfen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche werden bei der Bewältigung ihrer Probleme unterstützt und es wird ihre soziale Integration gefördert. Dazu gehören insbesondere folgende Angebote:
- 1. Beratung bei altersspezifischen Fragen und Problemen;
- 2. ambulante und mobile sozialarbeiterische, psychotherapeutische, psychologische und sozialpädagogische Hilfen;
- 3. stationäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen.
11.02.2014
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