vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 35 Landwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.5.1990

2. ABSCHNITT

Zentralbetriebsrat

Errichtung von Zentralbetriebsräten

§ 35

Umfaßt ein Unternehmen mindestens 2 Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 1, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden (§ 128 Abs. 6 StLAO 1981), so ist ein Zentralbetriebsrat zu wählen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 36/1990

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte