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§ 3 StBOG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.9.2018

§ 3

Aufbau

(1) Die Berufsschulen umfassen so viele Schulstufen (Schuljahre), wie es der Dauer des Lehrverhältnisses oder Ausbildungsverhältnisses in Sinne des Berufsausbildungsgesetzes entspricht, wobei jeder Schulstufe – soweit es die Schülerzahl zulässt – eine Klasse zu entsprechen hat..

(2) Bei zu geringer Schülerzahl können mehrere Schulstufen in einer Klasse zusammengefaßt werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/2018

11.10.2018

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