§ 111
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. September 2004, in Kraft.
(2) Dieses Gesetz ist erstmalig bei der nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durchzuführenden Landtagswahl anzuwenden.
31.01.2014
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
