§ 5
Die Verwaltung der Gemeindeverwaltungsabgaben fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Verwaltung der Gemeindeverwaltungsabgaben fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
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