§ 3
Berechnung der Punkte für die Verwendungszeiten
(1) Die Monate der Verwendungszeiten sind mit folgendem Faktor zu vervielfachen:
- 1. Verwendungszeit an der ausgeschriebenen Schulart mit dem Faktor 0,15
- 2. Verwendungszeit an anderen Schularten mit dem Faktor 0,05
- 3. Verwendungszeit als Schulleiterin oder Schulleiter an der ausgeschriebenen Schulart mit dem Faktor 0,2
(2) Die Bewerberin/Der Bewerber mit dem höchsten Ergebnis erhält die Maximalpunktezahl 50, jene/jener mit dem zweithöchsten Ergebnis erhält 30 Punkte, jene/jener mit dem dritthöchsten Ergebnis zehn Punkte. Jede weitere Bewerberin/jeder weitere Bewerber erhält keinen Punkt.
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