§ 3
Begriffsbestimmungen
- 1. Briefwahl: postalische Übermittlung, persönliche Überbringung oder Überbringung durch eine Botin/einen Boten der geschlossenen, den Stimmzettel und das Wahlkuvert enthaltenden, als verschließbarer Umschlag hergestellten Wahlkarte an die Wahlbehörde;
- 2. wahlberechtigte Personen: Personen, die das Wahlrecht zum Gemeinderat und Bezirksrat besitzen;
- 3. wählende Personen: Wählerin/Wähler unmittelbar vor, bei und nach der Stimmabgabe;
- 4. wahlwerbende Personen: Bewerberin/Bewerber eines Wahlvorschlages;
- 5. Migrantinnen/Migranten: Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen oder staatenlos sind.
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