§ 18
Angelegenheiten, die der Personalvertretung mitzuteilen sind
Der Personalvertretung ist ohne unnötigen Aufschub schriftlich mitzuteilen:
- 1. die Suspendierung;
- 2. Unfallanzeigen;
- 3. die Aufnahme von Bediensteten und die Verlängerung des Dienstverhältnisses auf unbestimmte Zeit;
- 4. die beabsichtigte Dienstzuteilung;
- 5. der Übertritt in den Ruhestand und die Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung;
- 6. die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses;
- 7. die beabsichtigte Entlassung;
- 8. die Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis;
- 9. die Verpflichtung zum Ersatz von Übergenüssen und die Verpflichtung zum Schadenersatz;
- 1 0. die Untersagung einer Nebenbeschäftigung;
- 11. die beabsichtigten Belohnungen.
01.02.2014
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