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§ 3 StDLG 2011

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.12.2011

§ 3

Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Den Bestimmungen dieses Gesetzes widersprechende Regelungen, die auf Unionsrecht beruhen und spezifische Aspekte der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistung in bestimmten Berufen oder Bereichen regeln, gehen diesem Gesetz vor.

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