vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 StDLG 2011

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.12.2011

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

Dieses Gesetz gilt für landesgesetzlich geregelte Dienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2006/123/EG , die von einer/einem in einem EWR-Staat niedergelassenen Dienstleistungserbringerin/Dienstleistungserbringer angeboten werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte