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§ 76 GeoLT 2005

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.10.2005

9. Abschnitt

Verhandlungssprache

§ 76

Verhandlungs- und Geschäftssprache

Die deutsche Sprache ist die Verhandlungs- und Geschäftssprache des Landtages und seiner Ausschüsse.

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