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§ 1 Muster des Meldebogens zum Landesweinbaukataster

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.8.2008

§ 1

Für die Bekanntgabe der Änderungen und Rodungen von Weingärten an die den Landesweinbaukataster führende Behörde wird das in Anlage 1 dargestellte Muster eines Meldebogens festgesetzt.

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