§ 114
Rückwirkung von Verordnungen
Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 114
Rückwirkung von Verordnungen
Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
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