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§ 58b LStVG. 1964

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2014

§ 58b

Verweise

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2008, LGBl. Nr. 87/2013

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