vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 11 S.LSFG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2024

Zuständigkeit der Gerichte in Stiftungssachen

§ 11

Ansprüche der Stiftung auf Grund der Stiftungserklärung sowie Ansprüche gegen die Stiftung auf Grund der Stiftungserklärung oder der Stiftungssatzung sind gleich anderen privatrechtlichen Ansprüchen gegen die Stiftung im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen.

21.11.2023

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte