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§ 4 PKV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2023

Leistungspunkte

§ 4

Je nach Leistung der Photovoltaikanlage sind folgende Punkte anzurechnen:

​

  1. 1. für Anlagen mit einer Leistung ab 501 bis 1.000 kWp

5

Punkte;

  1. 2. für Anlagen mit einer Leistung größer 1.000 kWp

10

Punkte

   

24.10.2023

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