Geschäftsführung
§ 6
Die Geschäfte des Landes-Katastrophenhilfebeirats hat die nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung für die Angelegenheiten des Katastrophenschutzes zuständige Stelle zu führen. Der Geschäftsführung kommen folgende Aufgaben zu:
- 1. Bereitstellung einer schriftführenden Person,
- 2. Abfassung, Reinschrift und Zustellung der Niederschriften,
- 3. nachträgliche Einholung des schriftlichen Beschlusses der Tagesordnung bei außerordentlichen Sitzungen.
03.01.2023
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