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§ 6 Sondergebührenverordnung Tauernklinikum

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2021

In- und Außerkrafttreten

§ 6

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft. Sie ist auf Leistungen anzuwenden, die nach diesem Zeitpunkt erbracht werden.

27.05.2021

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