In- und Außerkrafttreten
§ 6
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft. Sie ist auf Leistungen anzuwenden, die nach diesem Zeitpunkt erbracht werden.
27.05.2021
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
In- und Außerkrafttreten
§ 6
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft. Sie ist auf Leistungen anzuwenden, die nach diesem Zeitpunkt erbracht werden.
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