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§ 5 Bergahorne auf der Gnadenalm – Europaschutzgebietsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2021

Kennzeichnung des Schutzgebietes

§ 5

Die Kennzeichnung des Europaschutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die die Aufschrift „Europaschutzgebiet Bergahorne auf der Gnadenalm“ und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.

16.02.2021

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