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§ 1 Bergahorne auf der Gnadenalm – Europaschutzgebietsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2021

Erklärung zum Schutzgebiet und Grenzziehung

§ 1

(1) Fünf im Gebiet der Gemeinde Untertauern gelegene Flächen werden zum Europaschutzgebiet erklärt. Es führt die Bezeichnung „Europaschutzgebiet Bergahorne auf der Gnadenalm“.

(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in den einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen festgelegt.

16.02.2021

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