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§ 5 Nikolausberg-Europaschutzgebietsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2021

Kennzeichnung des Schutzgebietes

§ 5

Die Kennzeichnung des Europaschutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die die Aufschrift „Europaschutzgebiet Nikolausberg“ und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.

23.12.2020

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