Beilagen zum Voranschlag
§ 9
(1) Dem Voranschlag sind zusätzlich zu den in der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 festgelegten Beilagen die folgenden Dokumente, Informationen und Nachweise anzuschließen:
- 1. der Vorbericht gemäß § 10;
- 2. eine Darstellung der Projekte (§ 6);
- 3. die Darstellung jener finanzierungswirksamen Erträge und Aufwendungen, die den Charakter der Einmaligkeit besitzen sowie vorzeitige Tilgungen; es sind das Konto, ein allfälliger Projektcode (§ 6), die stichwortartige Bezeichnung und der Betrag anzugeben;
- 4. ein Nachweis über die Aufwendungen für Subventionen;
- 5. ein Nachweis über sämtliche Haftungen (Beilage 6r VRV 2015);
- 6. die Sondervoranschläge für Stiftungen und Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit;
- 7. ein mittelfristiger Finanzplan sowie
- 8. ein Nachweis über die Aufwendungen für Dauerschuldverpflichtungen (ohne Betriebskosten), Miete und Pacht.
24.02.2020
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