2. Abschnitt
Gemeindemitglieder und direkte Demokratie, Ehrungen
1. Unterabschnitt
Mitbewirkung und Mitbestimmung durch Gemeindemitglieder
Gemeindemitglieder
§ 10
Gemeindemitglieder sind alle Personen, die im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben.
21.02.2020
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