Bildung von Gruppen, Gruppengrößen und -zusammensetzung
§ 18c
Vertriebene Kinder, die nur ab Mittag eine Kindergartengruppe besuchen, zählen nicht für die Höchstzahlen gemäß § 19 Abs 2 und Abs 4 S.KBBG am Vormittag, wenn
- 1. sie gemäß § 22 Abs 1 S.KBBG zum Besuch verpflichtet sind; in diesem Falle ist die Besuchspflicht am Nachmittag zu erfüllen; oder
- 2. ihre Erziehungsberechtigten berufstätig sind und die Kinderbetreuung zur Berufsausübung benötigt wird.
13.08.2025
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