Förderkomponenten
§ 53a
Die Förderung von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen basiert auf den folgenden Förderkomponenten:
- 1. Förderung der Betreuungszeiten pro Organisationsform; dafür sind die folgenden Parameter maßgeblich:
- a) die wöchentliche Rahmenöffnungszeit der Organisationsform und die Anzahl der betriebenen Gruppen dieser Organisationsform;
- b) das wöchentliche Betreuungsausmaß der angemeldeten Kinder laut Betreuungsvereinbarung in den einzelnen Gruppen;
- c) die durchschnittliche Anzahl der Kinder, die zum Stichtag (§ 53d Abs 1) in den Gruppen angemeldet sind;
- d) das Anstellungsausmaß des pädagogischen Personals laut Dienstvertrag oder dem Ausmaß der Bereitstellung (§ 25a Abs 1);
- 2. Förderung der gruppenarbeitsfreien Dienstzeit für Leitungen („Leitungsstunden“)
- 3. Förderung des Personals zur Betreuung von Kindern mit IE-Bedarf.
29.12.2025
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