Eignung des Betreuungsumfelds
§ 38a
Das Betreuungsumfeld ist für die Betreuung von Tageskindern dann geeignet, wenn
- 1. die Personen, die mit der Betreuungsperson nicht nur vorübergehend im gemeinsamen Haushalt leben und das 15. Lebensjahr bereits vollendet haben,
- a) zuverlässig sind (§ 7 Abs 3 Z 1 bis 5 und Abs 4) und
- b) gesundheitlich geeignet sind, und
- c) von ihnen sonst keine Gefahr einer Beeinträchtigung des Kindeswohls ausgeht; und
- 2. von im Haushalt gehaltenen Haustieren keine Gefahr einer Beeinträchtigung des Kindeswohls ausgeht.
29.12.2025
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