2. Unterabschnitt
Genehmigung der Betreuung von Tageskindern
Voraussetzungen
§ 37
Einer natürlichen Person ist auf deren Antrag die Genehmigung zur Ausübung der Betreuung von Tageskindern zu erteilen, wenn diese
- 1. fachlich geeignet und
- 2. persönlich geeignet ist.
29.12.2025
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