Form und Umfang der Abschlussprüfung
§ 2
Die Abschlussprüfung besteht aus
- 1. einer Abschlussarbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion),
- 2. einer Klausurprüfung bestehend aus Klausurarbeiten sowie allenfalls mündlichen Kompensationsprüfungen und
- 3. einer mündlichen Prüfung.
30.05.2018
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