vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Prüfungsordnung Landwirtschaftliche Fachschulen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2018

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

§ 1

Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und die mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen im Sinn des Salzburger Landwirtschaftlichen Schulgesetzes 2018 und regelt die Durchführung der Abschlussprüfung.

30.05.2018

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte