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§ 5 Lucia-Lacke-Europaschutzgebietsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2017

Kennzeichnung des Schutzgebietes

§ 5

Die Kennzeichnung des Schutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die die Aufschrift „Europaschutzgebiet Lucia-Lacke“ und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.

13.09.2017

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