vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 11 Berechnung des Betriebsabganges von Fondskrankenanstalten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Nichterfüllung von Versorgungsaufgaben

§ 11

Auf der Ausgabenseite bleiben jene Beträge außer Betracht, die von der Gesundheitsplattform festgelegt werden, wenn die Krankenanstalt aus Verschulden des Rechtsträgers offenkundig in wesentlichem Ausmaß ihre Versorgungsaufgaben nicht erfüllt hat.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte