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§ 10 Berechnung des Betriebsabganges von Fondskrankenanstalten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Nicht geldwirksame Erträge und Aufwendungen

§ 10

Nicht geldwirksame Erträge und Aufwendungen sind neben der Rücklagen- und Rückstellungsgebarung vor allem die Aufwands- und Ertragspositionen im Rahmen der Anlagenbuchhaltung (Abschreibungen, Buchwerte abgegangener Anlagen, Auflösungen, Investitionszuschüsse etc). Ebenso wie diese Positionen sind auch Pauschal- und Einzelwertberichtigungen von Forderungen bei der Abgangsermittlung auszuscheiden. Nicht auszuscheiden sind hingegen Buchungen, die der periodengerechten Ergebnisermittlung dienen, wie zB Erlös- und Aufwandabgrenzungen sowie Buchungen im Zusammenhang mit der Veränderung von Vorräten.

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